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Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen - Work and Travel Programm

§ 1 Anmeldung und Bestätigung
Mit der Anmeldung bietet der/die Teilnehmer/in magoo/Sarah Kühl (im folgenden magoo genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Zusendung des Anmeldeformulars an magoo. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch magoo zustande, über die wir den/die Teilnehmer/in durch unverzügliche Übersendung der Buchungsbestätigung informieren.

§ 2 Zahlung des Reisepreises
Nach Vertragsabschluss erhält der/die Teilnehmer/in mit der Buchungsbestätigung den Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB sowie eine Rechnung über den Anzahlungsbetrag in Höhe von 20% des Programmpreises. Der Sicherungsschein garantiert, dass die auf den Programmpreis geleisteten Zahlungen der/die Teilnehmer/in insolvenzgesichert sind. Zahlungen müssen erst geleistet werden, wenn der Sicherungsschein ausgehändigt wurde. Die Restzahlung ist vier Wochen vor der Ausreise fällig.

Leistet der/die Teilnehmer/in die Anzahlung/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist magoo berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den/die Teilnehmer/in mit Rücktrittskosten gemäß § 4 zu belasten.

§ 3 Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen zum Work and Travel Programm auf unserer Internetseite www.magoo-international.com und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für magoo bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Vor Vertragsabschluss können wir eine Änderung der Angaben im Internet vornehmen, über die der/die Teilnehmer/in vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

Arbeitsstellen:
Unser Partner vor Ort wird den/die Teilnehmer/in bei der Suche nach dem ersten Job mit besten Kräften unterstützen. Eine Jobgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erhalt des Arbeitsplatzes von den Qualifikationen, dem Engagement und der Flexibilität des/der Teilnehmer/in abhängt. Nach Beendigung der Orientierungsveranstaltung ist es Sache des/der Teilnehmer/in, den Aufenthalt in eigener Verantwortung zu gestalten.

§ 4 Rücktritt des/der Teilnehmer/in
Der/die Teilnehmer kann jederzeit vor Programmbeginn von dem Programm zurück treten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich gegenüber magoo erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Nichtantritt des Programms wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Tritt der/die Teilnehmer/in vom Vertrag zurück, kann magoo Ersatz ihrer Aufwendungen und der getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Unser pauschaler Anspruch auf Rücktrittgsgebühren beträgt:
  • Wird der Rücktritt bis 45 Tage vor Reiseantritt erklärt, wird ein Betrag in Höhe von 10% der Programmgebühr fällig

  • Wird der Rücktritt 44-21 Tage vor Reiseantritt erklärt, wird ein Betrag in Höhe von 30% der Programmgebühr fällig

  • Wird der Rücktritt 20-12 Tage vor Reiseantritt erklärt, wird ein Betrag in Höhe von 40%der Programmgebühr fällig

  • Wird der Rücktritt ab dem 11. Tag vor Reiseantritt erklärt, wird ein Betrag in Höhe von 60%der Programmgebühr fällig

  • Nimmt die Teilnehmer/in nach Antritt der Reise einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen nicht von magoo zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Dies beeinträchtigt nicht das Recht, des/der Teilnehmer/in, entsprechend der gesetzlichen Regelungen einen Ersatzteilnehmer zu stellen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen.


  • § 5 Leistungsänderungen
    Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen durch magoo sind gestattet sofern sie nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und soweit sie nicht erheblich sind und den Zuschnitt der Leistungsgesamtheit nicht beeinträchtigen. magoo verpflichtet sich, den/die Teilnehmer/in über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Alle gesetzlichen Ansprüche des/der Teilnehmer/in, insbesondere solche wegen Mängeln, bleiben unberührt.

    § 6 Kündigung durch magoo aus wichtigem Grund
    magoo ist zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn die/der Bewerber/in trotz Abmahnung von magoo nachhaltig stört oder Vertragspflichten so stark verletzt, dass magoo ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. magoo behält den Anspruch auf den Reisepreis, der Wert eventuell ersparter Aufwendungen wird jedoch zu Gunsten des/der Teilnehmer/in angerechnet.

    § 7 Pass- und Visaformalitäten und Gesundheitsvorsorge
    magoo weist auf Pass-, Visumserfordernisse und Gesundheitsvorschriften des Gastlandes des/der Teilnehmer/in hin. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaft. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch magoo hat der/die Teilnehmer/in die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen. Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten der/des Teilnehmer/in zurück zu führen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der/die Teilnehmer/in nicht kostenfrei zurücktreten. Insofern gelten die Bestimmungen gemäß § 4.

    Der/Die Teilnehmer/in ist grundsätzlich in vollem Umfang selbst für die Einhaltung sämtlicher für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, z.B. die rechtzeitige Beantragung des erforderlichen Visums auf eigene Kosten , die Beachtung geltender Devisen- und Zollbestimmungen und die Beschaffung von Impfnachweisen verantwortlich. magoo weist ausdrücklich auf die Informationen des auswärtigen Amtes hin (www.auswaertiges-amt.de).

    § 8 Mitwirkungspflicht bei Mängeln
    Die/der Teilnehmer/in ist verpflichtet, bei Vorliegen eines Mangels im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der/Die Teilnehmer ist verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich magoo UND die Partnerorganisation im Ausland zu informieren, damit für Abhilfe gesorgt werden kann. Über die Kontaktdaten der zuständigen Partnerorganisation wird der/die Teilnehmer/in vor Antritt der Reise informiert. Unterlässt der/die Teilnehmer/in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

    § 9 Ausschlussfrist und Verjährung
    Etwaige Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei magoo geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche verjähren in einem Jahr nach dem vorgesehenen Reiseende.

    § 10 Haftung
    Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des/der Teilnehmerin weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

    § 11 Versicherungen
    1.) Reiserücktrittskosten-Versicherung
    Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist in der Programmgebühr nicht eingeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer solchen Versicherung, welche innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden muss. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Abschluss lediglich am Buchungstag oder am darauf folgenden Werktag möglich.
    2.) Reiseversicherung
    Für alle Teilnehmer ist eine Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung obligatorisch. Die Versicherungen müssen vor Ausreise nachgewiesen werden. magoo bietet ein Versicherungspaket (Kranken,- Unfall- und Haftprlichtversicherung) von der Dr. Walter GmbH an. Es kann jedoch auch ein anderer Versicherungsanbieter gewählt werden.

    magoo _international GmbH
    Harburger Schloßstr. 6-12
    21079 Hamburg
    Tel.: 040-766292830
    Fax: 040-766292831
    E-Mail: info@magoo-international.com
    Internet: www.magoo-international.com
    Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 107851
     
     








         
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